Stellplatz Karte

Wohnmobilstellplatz · Datenstand 14. Oktober 2026

Wohnmobilstellplatz am Klosterweiher

Wohnmobilstellplatz am Klosterweiher ist als Wohnmobilstellplatz in St. Georgen (Baden-Württemberg) erfasst, mit 5 Stellplätzen. Laut OpenStreetMap wird keine Stellgebühr erhoben. Nicht vorhanden: Ver- und Entsorgung sowie Strom. Keine Angabe zu Sanitär. Untergrund: Rasengitter.

St. Georgen

Eigenschaften und Herkunft

  • Übernachten erlaubtJa

    Als Wohnmobilstellplatz erfasst.

    Herkunft: OpenStreetMap · geprüft 14. Oktober 2026 · OpenStreetMap

  • GebührKostenlos

    Herkunft: OpenStreetMap · geprüft 14. Oktober 2026 · OpenStreetMap

  • Ver- und EntsorgungNein

    Herkunft: OpenStreetMap · geprüft 14. Oktober 2026 · OpenStreetMap

  • StromanschlussNein

    Herkunft: OpenStreetMap · geprüft 14. Oktober 2026 · OpenStreetMap

  • Stellplätze5

    Herkunft: OpenStreetMap · geprüft 14. Oktober 2026 · OpenStreetMap

„Unbekannt“ bedeutet: keine Quelle macht dazu eine Angabe – nicht, dass die Eigenschaft fehlt.

In der Nähe

Hier ist keine Ver- und Entsorgung belegt. Die nächste erfasste Station liegt 4,7 km Luftlinie entfernt: Wohnmobilstellplatz Ackerloch Grillschopf in Unterkirnach.

  1. Ver- und Entsorgung · Strom · 19 Plätze

  2. Reisemobilpark Unterkirnach5,5 km · Unterkirnach

    Ver- und Entsorgung · Strom · 17 Plätze

  3. Bregnitzhof5,8 km · Königsfeld im Schwarzwald

    21 Plätze

  4. kostenlos · 15 Plätze

  5. Bis 10 € · Ver- und Entsorgung

  6. daHeim Triberg7,6 km · Triberg

    Strom · Sanitär · 6 Plätze

Entfernungen als Luftlinie bis 40 km. Die Fahrstrecke ist länger, vor allem in den Bergen und an Küsten.

Karte wird geladen …

Nach dem Besuch bewerten

Noch keine Rückmeldungen. Deine erste hilft anderen weiter.

Gab es den Stellplatz tatsächlich?
Wie voll war es bei Ankunft?
Wie ruhig war die Nacht?
Funktionierte die Ver- und Entsorgung?
War die Zufahrt für dein Fahrzeug problemlos?

Bewertungen und Meldungen werden gesichtet und dienen der Datenpflege. Sie ersetzen keine Erlaubnis: Maßgeblich sind Beschilderung und Platzordnung vor Ort.